Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Je nach Zweck, Dauer, Ablauf und Rahmenbedingungen lassen sich verschiedene Praktikumsarten unterscheiden:
Schülerpraktikum
Unter den Begriff des Schülerpraktikums fällt nicht nur das klassische berufsorientierende Pflicht-Betriebspraktikum für Schülerinnen und Schüler, sondern beispielsweise auch das freiwillige Betriebspraktikum, das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie das Praktikum zum Abschluss des Bildungsganges „Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)“.
Praktikumswoche
Es muss nicht immer das klassische Schülerpraktikum sein: Mit der Praktikumswoche Berlin hat Ihr Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb eines neunwöchigen Aktionszeitraums interessierte junge Menschen im Rahmen eines Tagespraktikums kennenzulernen. Sie können dabei selbst festlegen, an welchen Tagen Sie im Aktionszeitraum Praktikumstage anbieten möchten. Das Matching erfolgt über die Plattform „Praktikumswoche Berlin“. Dabei werden Ihnen passende Praktikantinnen und Praktikanten automatisch vorgeschlagen. Diese können Sie annehmen oder ablehnen.
Studentenpraktikum
Natürlich ist es auch möglich, Studentinnen und Studenten als Praktikantinnen und Praktikanten zu beschäftigen. So sehen viele Studien- und Prüfungsordnungen vor, dass Studierende mindestens ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Es gibt aber auch viele junge Menschen, die freiwillig vor dem Studium, während des Studiums oder nach ihrem Abschluss praktische Einblicke in die Berufswelt erhalten möchten.