Gesetzliche Regelungen

Genau wie bei einer Ausbildung oder im späteren Arbeitsleben gibt es auch während deines Praktikums wichtige gesetzliche Regelungen. Diese legen unter anderem fest, unter welchen Arbeitsbedingungen du arbeiten darfst. Nachfolgend findest du die wichtigsten Rechte und Pflichten als Praktikantin bzw. als Praktikant.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Wenn du noch nicht volljährig bist, gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieses regelt zum Beispiel Dinge wie Arbeitszeiten, Urlaub oder den Arbeitsschutz.

Arbeitszeiten & Ruhepausen

Wenn du jünger als 15 Jahre bist, darfst du laut des Jugendarbeitsschutzgesetzes höchstens 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich arbeiten. Bist du 15 Jahre oder älter, darfst du höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Als minderjähriger Praktikant darfst du außerdem nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten.

Während der Arbeitszeit hast du das Recht auf Ruhepausen. Als minderjähriger Praktikant musst du bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde machen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 60 Minuten vorgeschrieben. Für volljährige Praktikantinnen und Praktikanten sind bei 6 Stunden Arbeit 30 Minuten Pause Pflicht.

Bezahlung & Urlaub

Wenn du ein Praktikum im Rahmen von Schule oder Studium absolviert, hast du kein Recht auf Bezahlung oder Urlaub, weil es sich nicht um ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis handelt. Auch der gesetzliche Mindestlohn gilt in beiden Fällen nicht. Der Praktikumsbetrieb kann dir aber freiwillig eine Vergütung bezahlen. Bei einem freiwilligen Praktikum dagegen sieht es für dich anders aus: Hier hast du Anrecht auf eine angemessene Vergütung, weil in diesem Fall das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt.

Arbeitsschutz & Gefahrenhinweise

Als Praktikantin bzw. Praktikant musst du keine körperlich oder psychisch anstrengenden Arbeiten verrichten. Bei einigen Praktika erhältst du zu Beginn eine Einweisung in die Gefahrstoffverordnung oder die Unfallverhütungsvorschriften. Es kann auch sein, dass du Schutzkleidung oder eine Schutzbrille tragen musst. Halte dich immer an die Vorgaben des Betriebes!

Vesicherungen

Während eines berufsorientierenden Schülerpraktikums unterliegst du dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz und bist sowohl auf dem Hin- und Rückweg als auch bei deiner Tätigkeit im Betrieb unfallversichert. Sofern kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, fallen im Rahmen des Praktikums auch keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Überblick über die gesetzlichen Regelungen beim verpflichtenden Schülerpraktikum der IHK Berlin

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